Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines, Geltung

Es gelten ausschließlich nachfolgende Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten unterzeichnet sind.

 

§2 Angebot, Ausführung von Leistungen

(1) Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets freibleibend. Aufträge werden durch schriftliche Bestätigung oder unverzüglich/termingerechte Ausführung angenommen. Der Besteller ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden.

(2) Leistungen, die gegenüber Krankenkassen oder ähnlichen Leistungsträgern abgerechnet werden, erbringen wir erst nach Vorliegen der verbindlichen Kassengenehmigung. Wünscht der Auftragsgeber dennoch die sofortige Leistung, handelt es sich auch bei ärztlicher Verordnung um einen Privatverkauf und der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung/Kaufpreis auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn seine Kasse nicht oder nicht vollständig leistet. Die Vorlage des Befreiungsausweises ist zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zum Nachweis der Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung zwingend erforderlich. Eine nachträgliche Vorlage des Befreiungsausweises befreit nicht von der Zuzahlungsverpflichtung. Die Erstattung der geleisteten Zuzahlung muss der Kunde bei seiner Krankenkasse beantragen.

(3) In jedem Katalog oder Prospekt können sich Druckfehler einschleichen. Irrtümer bleiben daher vorbehalten.

(4) Änderungen von Design oder Technik aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit die Änderung oder  Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.

 

§3 Preise

(1) Es gelten die Preise gem. Preisliste, Angebot oder bei Leistungen, bei denen eine gesetzliche Krankenkasse als Leistungsträger in Betracht kommt, gelten die Rahmenverträge mit den jeweiligen Kostenträgern zuzüglich geltender gesetzlicher Zuzahlung / Eigenanteil / Aufzahlung.
Zuzahlung: Bei jedem Hilfsmittel ist grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10% des Kassenpreises; mindestens 5,- € bis maximal 10,- €.
Eigenanteil: Bei Hilfsmitteln, die einerseits Gebrauchsgegenstand, andererseits Behinderungsausgleich bzw. Behandlungssicherung sind (z.B. orthopädische Schuhe), ist ggf. ein Eigenanteil zu leisten. Der Eigenanteil wird zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung fällig.
Aufzahlung: Die Aufzahlung ist zu zahlen, wenn der Kunde ein Hilfsmittel wählt, welches über das Maß des Notwendigen hinausgeht

(2) Die Preise gemäß Preisliste oder Angebot sind Bruttopreise.

(3) Soll die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns eine Anpassung der Preise vor.

 

§4 Zahlungsbedingungen

(1) Wir liefern, vorbehaltlich abweichender Regelungen, im Einzelfall wahlweise gegen Rechnung, zahlbar sofort, gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme. Dies gilt entsprechend für Zuzahlung, Aufzahlung und Eigenanteil. Über die im Einzelfall geltende Zahlungsweise wird der Kunde vorab informiert.

(2) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(3) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Für einen Kunden, der Verbraucher ist, gilt dies nur, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu fordern.

 

§5 Lieferung, Einweisung

(1) Bei Lieferung / Übergabe erfolgt stets eine Einweisung in die Handhabung und Aufklärung über etwaige Risiken des Medizinproduktes gem. MDR

(2) Angaben über Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Dennoch sind wir bemüht, in Aussicht gestellte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Fest vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Gutschrift der vereinbarten Anzahlungen auf unser Konto. Samstage sind keine Arbeitstage. Lieferverzögerungen in Folge von durch uns nicht zu vertretende Umstände wie z.B. höhere Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel o. ä. berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

(3) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns unter Fristsetzung von mindestens drei Wochen fruchtlos aufgefordert hat.

(4) Teillieferungen sind vorbehalten

 

§6 Abnahme, Annahmeverzug

Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäße Waren und Leistungen unverzüglich abzunehmen. Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Mehrkosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Personaleinsatz usw.). Wir sind berechtigt, die erneute Auslieferung vom vorherigen Ausgleich der nachgewiesenen Mehrkosten abhängig zu machen.

 

§7 Bearbeitungsgebühr bei Umtausch

(1) Zum Umtausch oder zur Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch oder der Rücknahme aus Kulanz zu, so berechnen wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10% höchstens 20% des Nettowarenwertes. Die Bearbeitungsgebühr wird im Einzelfall jeweils vor Ausführung des Umtausches bekannt gegeben. Die Ware ist unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung frei Haus zurückzusenden.

(2) Sonderanfertigungen, sterile Produkte, Hygieneprodukte (z.B. Toilettensitzerhöhungen, Matratzen, Inkontinenzartikel) und reduzierte Ware sind vom Umtausch generell ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte (siehe § 8) bleiben hiervon unberührt.

(3) Es gelten die gesetzlichen Widerrufbestimmungen. Bei außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen (Außergeschäftsraumverträge) gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Bitte beachten Sie unsere gesonderte Widerrufsbelehrung. Vom Widerruf ausgenommen sind Sonderanfertigungen, versiegelte Waren, sowie Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind.

 

§8 Gefahrübergang

Die Gefahr, insbesondere die Transportgefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) bzw. Verladung der Ware im Werk/Lager auf den Besteller über. Die Transportversicherung obliegt dem Besteller. Verzögert sich die Verladung/der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Verlade-/Versandbereitschaft auf den Besteller über. In allen übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§9 Gewährleistung/Mängel

(1) Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 434 ff. BGB bei Kaufverträgen sowie zusätzlich die §§ 474 ff. BGB für Kaufverträge, die ein Verbraucher mit uns schließt (Verbrauchsgüterkauf), bei Werkleistungen gelten die §§ 633 ff. BGB.

(2) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils mit Ablieferung der Ware.

(3) Zeigt sich an der Sache ein Sachmangel, so hat der Kunde nach seiner Wahl ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Nachlieferung oder Nachbesserung. Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei Werkverträgen steht das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung uns zu. Eine vom Kunden zur Nacherfüllung gesetzte Frist soll unsere Belange in angemessenem Maße berücksichtigen. Nacherfüllungsansprüche bestehen nur, soweit Mängel bei der Übergabe der Sache vorhanden waren; sie bestehen nicht, soweit ein Mangel auf fehlerhafte Behandlung oder sonstige unsachgemäßer Verwendung des Gegenstandes durch den Kunden zurückzuführen ist. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Auch kann er Schadensersatz nach Maßgabe von § 9 geltend machen. Bei unerheblichen Mängeln der Sache ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.

(4) Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des BGB, so gelten folgende Regelungen: Die Gewährleistungsfrist für gekaufte Sachen beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Ist die Bestellung bzw. der Kauf für uns und den Kunden ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen; andernfalls sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die Ware gilt dann als genehmigt. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, längstens aber innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (sog. verdeckte Mängel) sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln leisten wir nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

( 5) Veränderungen der Ware, selbständige Reparaturversuche oder Reparatur durch Dritte, sowie ein nicht bestimmungsgemäßer oder unsachgemäßer Gebrauch können zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche führen.

 

§10 Haftung

(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Regelungen unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unsere Haftung in diesen Fällen der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt ist.

(2) Die Haftungsbeschränkungen aus (1) Satz 2 gelten nicht für den Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch uns sowie ebenfalls nicht für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, z.B. die Haftung nach dem ProdHaftG, bleiben ebenfalls unberührt.

(3) Dem Kunden wird empfohlen, die vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Prüfungsvorgaben sowie vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen (Gerätepass) einzuhalten, da dies anderenfalls Auswirkungen auf unsere Haftung und ein mögliches Mitverschulden des Kunden haben kann. Unsachgemäße Anwendung oder Behandlung sowie nicht autorisierte Eingriffe führen ebenfalls zum Erlöschen der Hersteller- und Bertreiberhaftung nach MDR.

(4) Im Übrigen ist unsere Haftung, soweit zulässig, auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung für den Einzelfall begrenzt.

 

§11 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.

(2) Dementsprechend dürfen gelieferte Gegenstände ohne unsere Zustimmung vom Kunden vor vollständiger Bezahlung nicht verändert oder veräußert werden.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Dies gilt auch für Prothesen und sonstige Hilfsmittel. Der Kunde verzichtet insoweit bereits heute auf sein Recht zum Besitz. Wir nehmen diesen Verzicht an.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, so gilt der Vorbehalt des Eigentums bis zum Ausgleich sämtlicher bestehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits mit Abschluss des jeweils mit uns geschlossenen Vertrages alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.

 

§12 Schriftform

Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

§13 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die beidseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz Sanitätshaus KEHVita GmbH – Am Kastlacker 3 – 93309 Kelheim

 

§14 Datenschutz

Wir sind berechtig, unsere Kunden betreffende Daten EDV-mäßig zu erfassen, zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und einzusetzen. Diese Berechtigung kann jederzeit mündlich und schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail widerrufen werden. Ausführliche Informationen über den Datenschutz erhalten Sie unter www.kehvita.de/Datenschutzerklärung